Nein.
Ziel ist es, dieses nach Vorlage der rechtlichen Rahmenbedingungen und Abstimmung mit dem Netzbetreiber und gegebenenfalls weiteren Serviceleistern (Abrechnung) anbieten zu können.
Der Betrieb größerer Anlagen (ab 100 bis 200 kW) durch die BEG-S ist hierfür ebenfalls eine Voraussetzung.